1 Geltungsbereich
Diese AGB regelt die Beziehungen zwischen dem Unternehmen Event Worx UG, Radicke Straße 48, 12489 Berlin (nachfolgend Event Worx genannt) und dem Account-Besteller (nachfolgend Nutzer genannt) des Online- Dienstleistungsangebots eventworx.biz (nachfolgend auch Software genannt). Der Account des Nutzers ist der Name seines Servers, zum Beispiel Mustername.eventworx.biz, sowie mindestens ein Benutzer inklusive Passwort.
Event Worx UG erbringt ihre Dienste im Rahmen der Vertragsanbahnung auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des Leistungsvertrages werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von Event Worx bestätigt wurden.
Event Worx ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Veröffentlichung einer Änderungsmitteilung besitzt der Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb von 14 Tagen den Änderungen schriftlich widerspricht.
2 Vertragsgegenstand
Event Worx erbringt für seine Nutzer Saas- Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich Rental- Management- Software. Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Software zur Nutzung über das Internet und die Speicherung von Daten des Nutzers (Data-Hosting). Für jeden Nutzer wird ein eigener Server bereitgestellt, der entweder als tatsächliche Hardware vorhanden ist (physikalischer Server) oder dessen Funktionalität durch Software emuliert wird (virtueller Server). Der Zugang zum Server und der Software erfolgt über das Internet mittels einer individuellen Subdomain Mustername.eventworx.biz.
3 Kostenlose Testphase
Jeder Nutzer kann die Software 30 Tage kostenlos nutzen. Hierfür kann über die Unternehmenswebseite ein Testserver angefragt werden. Nach dieser Testphase geht der Nutzer nicht automatisch ein kostenpflichtiges Abonnement ein. Möchte der Tester eventworx.biz weiter nutzen, so muss er mit Event Worx einen Vertrag abschließen. Hierfür wird der Tester entweder angerufen oder per E- Mail angeschrieben. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird sein Zugang gesperrt und frühestens nach 30 Tagen gelöscht.
4 Vertragsschluss
Der Vertrag über die Nutzung der von Event Worx angebotenen Leistungen kommt zustande, wenn ein von Event Worx bevollmächtigter Vertreter den vom Nutzer erteilten Auftrag annimmt. Die Annahme wird konkludent oder schriftlich durch die erste Erfüllungshandlung bestätigt.
Soweit sich Event Worx zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Nutzers.
Event Worx ist berechtigt den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
Sofern der Nutzer nicht ausdrücklich und im Einzelfall eine schriftlich Benachrichtigung verlangt, ist er damit einverstanden, dass ihm Informationen zu laufenden Verträgen per E-mail übermittelt werden. Dies gilt auch für vertrauliche Informationen wie insbesondere die Zugangsdaten für vom Nutzer in Auftrag gegebene Leistungen.
5 Leistungsumfang
Event Worx stellt dem Nutzer für die Vertragsdauer die Softwarelösung eventworx in der jeweiligen aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck wird die Software bei einem Provider auf einem Server gespeichert, der über das Internet für den Nutzer erreichbar ist. Updates oder Upgrades sind inklusive.
Der Funktionsumfang des Programms sowie die daraus resultierenden Leistungen ergeben sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss aktuellen Beschreibungen der einzelnen Tarife und Optionen. Die Software wird stetig weiterentwickelt. Der aktuelle Funktionsumfang der Software nach Weiterentwicklungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die auf der Webseite unter www.eventworx.biz und den aktuellen Preislisten veröffentlicht sind.
Der Event Worx überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler, die die Nutzung der Software einschränken oder unmöglich machen.
6 Entgeld, Upgrades, Downgrades
Der Nutzer verpflichtet sich, an Event Worx für die Softwareüberlassung und das Data-Hosting das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. MwSt. zu bezahlen.
Das Vertragsverhältnis kann jederzeit ein Upgrade erhalten. Ein Upgrade erfolgt durch das Wechseln in ein höheres Paket. Hierfür ist der Abschluss eines Änderungsbestellungsvorgangs vorgesehen, der wirksam zustande kommt, wenn ein von Event Worx bevollmächtigter Vertreter den vom Nutzer erteilten Auftrag annimmt. Die sonstigen bestehenden Regelungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere die Regelungen zur Vertragslaufzeit, bleiben hiervon unberührt, es sei denn im Rahmen der Bestellung wird etwas Anderes vereinbart.
Ein Downgrade ist unter Einhaltung der aktuell bestehenden Laufzeit (monatlich oder jährlich) möglich. Ein Downgrade liegt vor, wenn der Nutzer das Vertragsverhältnis fortbestehen lassen möchte, aber in einen anderes Paket wechseln möchte. In diesem Fall kann durch Abschluss des Änderungsbestellungsvorgangs zum Ende der gültigen Vertragslaufzeit (monatlich oder jährlich) ein kleineres Paket bestellt werden. Die Änderung kommt wirksam zustande, wenn ein von Event Worx bevollmächtigter Vertreter den vom Nutzer erteilten Auftrag annimmt. Die sonstigen bestehenden Regelungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere die Regelungen zur Vertragslaufzeit, bleiben hiervon unberührt, es sei denn im Rahmen der Bestellung wird etwas Anderes vereinbart.
Erweiterungen im Sinne der Preisliste werden anders behandelt. Diese können unabhängig von der gewählten Vertragslaufzeit monatlich hinzugebucht oder storniert werden. Hierfür ist der Abschluss eines Änderungsbestellungsvorgangs vorgesehen, der wirksam zustande kommt, wenn ein von Event Worx bevollmächtigter Vertreter den vom Nutzer erteilten Auftrag annimmt.
Die Abrechnung erfolgt monatlich. Wird eine Erweiterung für den laufenden Monat bestellt, wird der Monatsbetrag sofort fällig. Eine anteilige Berechnung für einen laufenden Monat erfolgt nicht.
7 Vertragsdauer, Kündigung
Die Verträge werden mit unbestimmter Dauer geschlossen. Sofern nicht anderweitig vereinbart, beginnen die Verträge mit Datum der ersten Erfüllungshandlung und können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Erweiterungen können ebenfalls monatlich, auch für einen laufenden Monat, hinzugebucht oder gekündigt werden. Eine anteilige Berechnung oder Erstattung für einen angefangenen Monat findet nicht statt.
Die Kündigung kann per Email oder Brief erfolgen und wird mit Zugang wirksam. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht zurückerstattet.
Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Provider insbesondere dann vor, wenn der Nutzer:
- in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde,
- mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmaß von mindestens einem Monatsentgelten im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde,
- bei der Nutzung des vertragsgegenständlichen Dienstes schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder in Namensrechte Dritter eingreift,
- bei der Nutzung des vertriebenen Dienstes zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen.
Die Kündigung entspricht der Löschung des Accounts inklusive aller Daten. Die Kündigung kann nur durch den Eigentümer des Accounts erfolgen.
Möchten Eigentümer Ihren Account auf einen bestimmten Termin in der weiteren Zukunft kündigen und eine Datenbereitstellung anfragen, müssen sie Event Worx direkt per E-Mail kontaktieren.
Event Worx behält sich das Recht vor, seine Leistungen zu modifizieren oder zu verbessern. Bei Einschränkungen des Leistungsumfanges besitzt der Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Werden Dienstleistungen kostenlos bereitgestellt, so ist Event Worx berechtigt, diese fristlos und ohne Vorankündigung wieder einzustellen. Ein Minderungs-, Erstattungsoder Schadensersatzanspruch kann dadurch nicht begründet werden.
Eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet erlaubt es Event Worx außerordentlich zu kündigen, wenn es für Event Worx dadurch unzumutbar wird, ihre Leistungen ganz oder teilweise im Rahmen des Vertragszwecks zu erbringen.
Event Worx ist ferner berechtigt, den Zugang des Nutzern zu seinem Account jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder einzuschränken, wenn ein Verstoß gegen die AGB festgestellt wird.
8 Datenschutz
Die Privatsphäre hat für Event Worx höchste Priorität. Persönliche Daten des Nutzers werden besonders vorsichtig behandelt. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten gespeichert werden. Ohne Hinweis und explizites Einverständnis des Nutzers werden dessen persönliche Daten nicht Dritten zugänglich gemacht, ausser wenn die Weitergabe aus einem der folgenden Gründe nötig ist:
- zum rechtlichen Schutz der Nutzer,
- zur Erfüllung richterlicher oder behördlicher Anforderungen,
- zur Verteidigung und zum Schutz der Rechte von Event Worx oder
- zum technischen Betrieb der Accounts.
9 Geheimhaltung, Verschlüsselung
Event Worx verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Nutzers, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten.
Event Worx ist berechtigt, den Nutzer als Referenz zu nennen und allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen – ausser ein Nutzer widerspricht in diesem Punkt schriftlich (per E-Mail oder über den Postweg).
Um den Schutz des Nutzers zu gewährleisten, wird sämtliche Kommunikation mit eventworx.biz über das HTTPS Protokoll verschlüsselt.
10 Datensicherheit, Datenbereitstellung
Event Worx ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Nutzers zu treffen.
Um die alle bei der Nutzung anfallenden Daten des Nutzers zu sichern, erstellt der Event Worx einmal am Tag eine Sicherung. Diese Sicherung wird auf anderen Servern gespeichert, die mehrfach redundant abgesichert sind. Diese Sicherung bietet eine Sicherung gegen Systemausfälle. Der Nutzer hat kein Recht auf Wiederherstellung seiner Daten. Wann und ob Event Worx Daten wiederherstellt, liegt im ihrem Ermessen. Der Nutzer ist verpflichtet selbst seine Daten zu sichern, z.B. durch regelmässige Exports.
Eine individuelle Rekonstruktion von Daten ist auf Anfrage möglich und wird nach Aufwand verrechnet.
Der Nutzer bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von Event Worx jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von Event Worx besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über das Datennetz. Diese Datenbereitstellung und – Herausgabe und Verrechnung erfolgt nach Absprache und Aufwand. Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
11 Gewährleistung, Verfügbarkeit
Event Worx leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft des Saas-Dienstes Gewähr. Event Worx ist jedoch zur Erbringung ihrer Leistungen auf Infrastrukturen angewiesen, die von Dritten betrieben werden und auf die Event Worx keinen Einfluss hat. Es kann daher zu Störungen oder Beeinträchtigungen kommen, die ihre Ursache außerhalb des Einflussbereiches von Event Worx haben, insbesondere Störungen des Internets oder durch höhere Gewalt.
Event Worx stellt lediglich den Zugang zum https://kundenserver.eventworx.biz zur Verfügung, für den Verbindungsaufbau zum Server ist der Nutzer verantwortlich.
Event Worx sichert dem Nutzer gegenüber eine Erreichbarkeit seines Servers von 99% im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Rechner aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflußbereich von Event Worx liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht über das Internet zu erreichen sind. Geplante oder notwendige Wartungsarbeiten, die zu Ausfallzeiten führen, werden als Verfügbar gewertet.
12 Pflichten des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich, seinen Accounts und die Software eventworx.biz nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Daten in das System einzugeben, die einen Computer-Virus (infizierte Software) enthalten, sie nicht in einer Art und Weise zu benutzen, welche die Verfügbarkeit der Software negativ beeinflusst.
Der Nutzer verpflichtet sich weiterhin, die Event Worx für allfällige Schäden einschliesslich Ansprüchen Dritter sowie Folgekosten jeder Art freizuhalten, falls er gegen die AGB verstösst.
Der Nutzer verpflichtet sich, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Dazu gehören hauptsächlich der Benutzername und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Darüber hat der Nutzer auch seine Mitarbeiter zu informieren.
Der Nutzer ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung des Saas- Dienstes erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Er trägt die alleinige Verantwortung für gespeicherte Inhalte und Dateien, die lizenzpflichtig sind (Beispielsweise Schriften und Bilder).
Der Nutzer verpflichtet sich, den Event Worx von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Event Worx die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
Bei aller Sorgfalt sind Fehlfunktionen an technischen Einrichtungen dennoch möglich. Sollte der Nutzer eine solche Fehlfunktion an den von ihn genutzten Einrichtungen von Event Worx feststellen, wird er Event Worx umgehend und mit aussagekräftigen Informationen auf die Fehlfunktion hinweisen.
Event Worx ist berechtigt, die für den Nutzer zur Verfügung gestellten Dienste vorübergehend zu sperren, wenn der Nutzer gegen die vorgenannten Verhaltenspflichten verstößt oder ein entsprechender, konkreter Verdacht besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Dritte unter Angabe von Gründen Unterlassung der vom Nutzer vorgenommenen Handlungen verlangen und diese Gründe nicht offensichtlich unzutreffend sind, oder bei Ermittlungen durch staatliche Behörden. Soweit möglich, wird Event Worx dem Nutzer vor einer Sperrung anhören; sofern dies im Einzelfall wegen besonderer Eilbedürftigkeit nicht möglich ist, wird Event Worx den Nutzer nachträglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder Event Worx aufgrund festgestellter Verstöße den Vertrag außerordentlich kündigen kann.
13 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Änderungen getroffener vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien ist BERLIN. Dies gilt nur, wenn der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Es gilt deutsches Recht.
STAND: 1.4.2017